Situation an Förderschulen.
Für einige Förderschulformen läßt sich recht allgemein die Lernsituation dadurch kennzeichnen, dass zeitversetzt um bis zu zwei Jahre die gleichen verkehrserzieherischen Lernziele und Inhalte wie an Grund- und Hauptschulen vermittelt werden müssen.
In der ersten Klasse sind vielfältige Vorübungen im psychomotorischen und sozialen Bereich notwendig, um die allgemeine Entwicklung der Kinder zu fördern und sie schließlich dazu zu befähigen, selbstsicher und regelgerecht am Verkehr teilzunehmen. Im Zentrum steht am Anfang der eigene Schulweg, später die nähere Schulumgebung mit ihren verkehrstechnischen Schwierigkeiten.
Wie mache ich´s richtig am Zebrastreifen
und an der Ampel ?
Wie darf/soll ich den Gehweg benutzen ?
Worauf muss ich achten, wenn ich die Strasse überqueren will und
am Fahrbahnrand viele Autos geparkt haben ?
Das Übungsfeld wird allmählich erweitert, so dass sich die Kinder als Fussgänger und auch als Bus- und Straßenbahnfahrgäste in der näheren Umgebung der Schule und auf Lerngängen sicher im Verkehr bewegen können.
In den Klassen 5 und 6 steht erst einmal die Radfahrausbildung im Mittelpunkt der schulischen Verkehrserziehung. Hier kommt es schon einmal vor, dass elf- und zwölfjährige Kinder aus anderen Kulturkreisen zuerst das Farradfahren lernen müssen. Andere Kinder haben das Verhalten auf dem Fahrrad noch nicht automatisiert und lernen erst einmal, es sicher zu beherrschen. Vielerlei Übungen im Schonraum bereiten die Kinder schließlich auf das regelgerechte Fahren in der Verkehrswirklichkeit vor.
Dazu gehört, dass die Jungen und Mädchen einige Male verschiedene leichte und schwere fahrtechnische Übungen auf dem Schulhof absolvieren, dabei Bremsproben und Gruppenfahrübungen durchführen. Erst dann geht es durch verkehrsärmere Straßen in die Parks, später dann auf ein- oder mehrtägige Radtouren in die ländliche Umgebung. Es ist sogar möglich, die Räder per Bahn ins Schullandheim mitzunehmen.
Weitere Themen, die ab der siebten Klasse in Angriff genommen werden können, sind Verkehrszählungen und einfache statistische Hochrechnungen.
Die Geschwindigkeit für Fahrzeuge im Schulumfeld ist im Allgemeinen auf 30 km/h begrenzt.Geschwindigkeitsmessungen von PKW-Fahrern mit einer Radar-Pistole unter Mitwirkung der Polizei, verfolgen die Kinder mit großem Interesse. Alle Autofahrer werden dabei hinter der Messstelle von der Polizei angehalten. Die Schülerinnnen und Schüler loben dabei die disziplinierten Autofahrer mit einem kleinen Geschenk. Mit den Rasern sprechen die Kinder und erklären ihnen den Sinn dieser Begrenzung, nämlich: dass das für ihre Sicherheit gemacht wird und Lärm vermeidet. Über mehrjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt die Schule Am Homersen in Bielefeld.
Ein ÖPNV-Training ist ebenfalls sehr nützlich, um die Benutzung von Taxis auf dem Schulweg, dort wo möglich, zu reduzieren. Der Vereinzelung der Schülerinnen und Schüler wird so entgegengewirkt und sie lernen, auch für die Freiziet, den Buss oder die Bahn zu benutzen. Kostenminderung für den Schülertransport ist ein erfreulicher Nebeneffekt.